Rahmenbedingungen – Das erweiterte Führungszeugnis

Bei einigen ehrenamtlichen Aktivitäten kann sich die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis des ehrenamtlich Tätigen durch den jeweiligen Träger ergeben.
Das gilt vor allem für Tätigkeiten in einem pädagogischen und betreuenden Zusammenhang, je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts. Hier sollte die Frage im Mittelpunkt stehen, ob sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Ehrenamtlichen und dem zu Betreuenden entwickeln kann, das missbraucht werden könnte.
Aufgrund des Datenschutzes ist das Führungszeugnis bei den Trägern oder dem Verband lediglich vorzulegen. Es sollten keine Originale oder Kopien weitergegeben werden.
Das Führungszeugnis ist bei den örtlichen Meldebehörden bzw. Bürgerbüros zu beantragen. Derzeit kostet das erweiterte Führungszeugnis 13 Euro.
Laut § 12 JVKostO (Justizverwaltungskostenordnung) kann ein Antrag auf Befreiung bei der Meldebehörde gestellt werden, bei:

  • Mittellosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag)
  • Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Der Antrag auf Befreiung ist gleichzeitig mit der Beantragung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde abzugeben.

pfleil2Zurück zu den Rahmenbedingungen