Mitgliedschaft – Lagfa Brandenburg

Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren, Koordinierungsstellen für Bürgerengagement oder ähnliche Einrichtungen können der Lagfa Brandenburg beitreten, indem ihre Träger Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Geschäftsordnung der Lagfa):

  • träger- und zielgruppenübergreifende Beratung und Vermittlung im Bereich desfreiwilligen bzw. bürgerschaftlichen Engagements
  • mindestens einjähriges Bestehen der Freiwilligenagentur bei Antragstellung auf Mitgliedschaft
  • schriftliche Beantragung der Mitgliedschaft für jede Freiwilligenagentur beim 1. Sprecher der Lagfa

 

Dem Antrag ist folgendes beizufügen:

  • Kurzprofil der Freiwilligenagentur (Ziele, Aufgaben, Tätigkeitsbereiche, Leistungsprofil)
  • Hinweise zur Personalsituation, technische Ausstattung sowie Organisation der Arbeit (Beratungszeiten, Projekte etc.)
  • Eine kleine Statistik über die Vermittlungen und Einsatzstellenprofile sowie vorhandene Flyer oder Pressemitteilungen über Ihre Agentur sind als Anlage erwünscht

Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Sprecher und Mitglieder der Lagfa stehen auch im Vorfeld der Mitgliedschaft jederzeit zu Beratungsgesprächen zur Verfügung.

siehe auch:
Geschäftsordnung Lagfa
Antrag_Lagfa
Standards